Grundstücksordnung

Allgemein (Grundstücksordnung)

1. Gewaltfreie Kommunikation ist die Grundlage für den Umgang Aller.

2. Die Einhaltung der Menschenrechte sind für alle bindend
(vgl. Resolution 217 A (III), Amnesty International).

3. Ein umsichtiger, rücksichtsvoller und hilfsbereiter Umgang wird nicht nur miteinander, sondern auch mit anderen Lebewesen, Gebäuden und Dingen auf dem Grundstück erwartet.

4. Der Verkauf und übermäßige Konsum von Rauschmitteln wird nicht geduldet.

5. Der übermäßige Konsum von Rauschmitteln kann zum Geländeverbot führen.

6. Rauchen ist grundsätzlich nur an den dafür vorgesehenen Orten zugelassen.

7. Das Entfachen von Feuer ist nur nach Einweisung durch den Vermieter, nach dessen Einwilligung und den nötigen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt.

Zuwiderhandlungen führen zum Geländeverbot und/oder zu Wiedergutmachungen.